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Recht und Gericht in Österreich | ![]() |
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Gerichtsorganisation im Strafverfahren In Strafsachen sind in Österreich folgende Gerichte tätig: (202) Bezirksgerichte (16) Landesgerichte ("Gerichtshof erster Instanz") teilweise auch tätig als Geschworenengerichte oder Schöffengerichte Gerichtshöfe 2. Instanz (1) Oberster Gerichtshof (=OGH) (Wien) Instanzenzug im Strafverfahren Der Strafprozeß kennt in der Regel nur zwei Instanzen (vgl. Zivilprozeß). Die Entscheidung der Rechtsmittelinstanz ist daher nicht mehr anfechtbar. Die Zuständigkeit zur Durchführung der Hauptverhandlung und zur Fällung des Urteiles in erster Instanz bestimmt sich im Strafverfahren teils nach der angedrohten Strafhöhe, teils nach der Art des Deliktes:
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