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Recht und Gericht in Österreich | ![]() |
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Gerichtsorganisation im Zivilverfahren Hier sind folgende Gerichte tätig: (192) Bezirksgerichte (außerhalb Wiens auch für Handelssachen zuständig) (21) Landesgerichte (außerhalb Wiens auch für Handelssachen- und Arbeits- und Sozialrechtssachen zuständig) (4) Oberlandesgerichte (=OLG) (Innsbruck, Linz, Graz, Wien) (1) Oberster Gerichtshof (=OGH) (Wien) (1) Arbeits- und Sozialgericht (Wien) (1) Bezirksgericht für Handelssachen (Wien) (1) Handelsgericht (Wien) Instanzenzug im Zivilverfahren Im österreichischen Zivilverfahrensrecht gibt es immer zwei Instanzen, manchmal sogar drei! Vorgesehen ist in der Regel ein dreistufiger Instanzenzug, der in der Praxis aber oftmals durch Rechtsmittelbeschränkungen nur 2-stufig ist. z.B. kann der OGH als dritte Instanz nur angerufen werden, wenn der Streitwert S 52.000,-- übersteigt UND eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung vorliegt, über die bis dato noch nicht entschieden wurde oder hinsichtlich derer die Rechtssprechung uneinheitlich ist Im streitigen Zivilverfahren:
In Handelssachen: (Kaufmann wird aus einem Handelsgeschäft/ Wechsel/ Produkthaftung/ nach dem AktG/ wegen unlauteren Wettbewerbes/ von anderem Kaufmann etc. geklagt)
Es richtet sich entweder nach dem eingeklagten Betrag (="Streitwert") oder nach der Sachmaterie, ob in erster Instanz ein Bezirksgericht oder ein Landesgericht zuständig ist. In Arbeits- und Sozialrechtssachen: (Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnis oder mit Sozialversicherungsträger)
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