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Recht und Gericht in Österreich | ![]() |
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Zivilrecht (="Privatrecht") Umfaßt werden hier Lebenssachverhalte, bei denen sich zwei gleichberechtigte Parteien gegenüberstehen, von denen keine von beiden mit besonderen "Hoheitsgewalten" (imperium) ausgestattet ist. z.B. Herr A klagt Herrn B auf Übergabe des gekauften PKW´s Die X Ges.m.b.H. klagt Frau A auf Bezahlung des Werklohnes für Aushubarbeiten Der Hauseigentümer A klagt Herrn B auf Räumung der Wohnung Die minderjährige A klagt ihren Vater B auf Unterhalt A klagt ihren Ehemann auf Scheidung Für die behinderte B wird vom gericht ein Sachwalter bestellt Der A bringt gegen B eine Besitzstörungsklage ein B klagt C auf Unterlassung D klagt E auf Duldung der Benützung seines Weges Als Spezialgebiet wäre hier das Handelsrecht, Kartellrecht, Medienrecht etc. zu nennen, das aber auch von Gerichten vollzogen wird. z.B. Herr A klagt die XY- Ges.m.b.H. auf Lieferung der bestellten Ware Herr A klagt eine Zeitung auf Widerruf eines veröffentlichten Artikels Das Zivilverfahren endet in der Regel mit einem Urteil, bei dem eine der Parteien zur Zahlung (=Leistung) des eingeklagten Betrages, Duldung oder Unterlassung verurteilt wird oder es zur Abweisung der Klage kommt - nie zu einer Freiheitsstrafe! Zuständig sind die Zilvilgerichte. |