Nora1984 :
( 2008-08-22 21:54:43 / 1609977 )
Dringende Frage!!!
Wer kennt sich aus und kann mir helfen????Danke!!!
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Edgar :
( 2008-08-26 19:40:33 / 1613233 )
....
Vergiss den xyxy.
Wird die Klage abgewiesen, dann kannst du sie nicht mehr zurückziehen, du kannst dann nur in die nächste Instanz gehen (also dagegen mit Berufung an das OLG vorgehen).
Ed
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nora1984 :
( 2008-08-28 13:11:02 / 1614846 )
Die Klage ist noch nicht abgewiesen, ich habe gerade erst einen RSB Brief mit einem Termin bekommen und ein Schreiben von der PVA wo sie um Klagsabweisung das Gericht ersucht, kommt es wirklich zu einem Termin - Vorladung persönlich von mir bei Gericht, weil ich muss den Brief erst am Montag abholen? Danke
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Doris. :
( 2008-08-28 15:27:58 / 1614970 )
@ nora1984
Zum Gerichtstermin sollten Sie AUF JEDEN FALL (persoenlich) erscheinen, andernfalls Sie KEINE CHANCEN haben, das Verfahren zu gewinnen (und eine Instanz "verschenken"). Haben Sie in dieser Sache schon Kontakt mit der Arbeiterkammer aufgenommen? Wenn nicht, dann sollten Sie das unverzueglich nach Vorliegen des RsB-Briefes tun (Termin ggfs. sofort vereinbaren!)
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Siby1960 :
( 2010-06-15 12:41:14 / 1920701 )
Ablehnung der Invaliditätspension
Guten Tag ich habe nun auch eine Frage zu dem Thema Ablehnung der Invaliditätspension, also ich habe das erste mal angesucht und bin nach der Begutachtung abgelehnt worden, darauf hin habe ich Einspruch gemacht, hatte jetz Termin bei Gutachtern, der Gerichtstermin steht noch aus, muss ich den Einspruch selber bezahlen wenn ich da angenommen auch verliere, oder wäre es besser die Klage gegen die PVA wieder aufzuheben, und nochmals neu ansuchen(Gesundheitszustand wird sich laut Gutachten auch die nächsten Jahre nicht ändern,tägliche Einnahme starker Schmerzmittel ect) bin sehr verunsichert vielleicht weiss jemand Rat und Hilfe Dankeschön im vorraus
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Justizopfer :
( 2010-06-15 23:39:23 / 1920844 )
Ferndiagnosen sind schwierig, aber man sollte 1. sich sofort bei der ak beraten lassen 2. von den behandelnden Ärzten bzw Spitäler Befunde einholen und überlegen, wer davon als Zeuge in Frage kommt. ACHTUNG: Es kommt nicht nur auf die Diagnose an, sondern vor allem auf deren Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit, dies wird oft nicht ausreichend ausgeführt 3. (natürlich entsprechend vorher) eine Rcehtsschutzversicherung abschließen, denn für die Berufung besteht Anwaltszwang 4. Informationen über die Gutachter einholen, sofort nach der Begutachtung ein Gedächtnisprotokoll verfassen, die Gutachten mit einem Fachmann, zb behandelnden Arzt, analysieren. 5. Befragung der Gutachter gründlich vorbereiten, zB warum in Befunden nachgewiesene Leiden nicht berücksichtigt oder bagatellisiert werden, warum Angaben des Kranken nicht oder verzerrt wiedergegeben, für unglaubwürdig erklärt oder bagatellisiert werden
Ob man durch das Rechtsmittelverfahren geht oder VOR Ende der verhandlung 1.Instanz zurückzieht und neu einreicht wird man wohl nach dem Ergebnis der Begutachtungen entscheiden
Sind natürlich nur Anregungen auf Enjtfernung, vielleicht hilft es dennoch weiter
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Doris :
( 2010-06-16 00:33:50 / 1920852 )
@ Justizopfer
"3. (natürlich entsprechend vorher) eine Rcehtsschutzversicherung abschließen, denn für die Berufung besteht Anwaltszwang"
Das funktioniert nicht. Wenn nicht bereits eine entsprechende RS-Versicherung existiert, die Sozialrechtsverfahren mitabdeckt, dann ist es fuer den Abschluss jetzt zu spaet. Allerdings gewaehrt die AK Rechtsschutz, sofern der Fall nicht aus ihrer Sicht von vorneherein aussichtslos ist.
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Justizopfer :
( 2010-06-16 06:25:08 / 1920869 )
@ Doris Deswegen habe ich ja geschrieben: "entsprechend vorher"
Die Vorbereitung sollte sich überhaupt über einen längeren Zeitruam ziehen, und schon dann beginnen, wenn Krankheiten, die potentiell zur Berufsunfähigkeit führen können, erstmals auftreten.
Man sammle rechtzeitig Befunde, unterziehe sich Behandlungen, Kuren und dgl., nehme medizinisch gebote Krankenstände sowiet möglich wirklich in Anspruch
und man warte nicht zu lange mit dem Einreichen. Besser drei Anträge zu früh als einen zu spät. Man lernt auch im Laufe dieser Verfahren immer wieder dazu - wenn auch sehr schmerzlich.
PS.: Ergänzung: Man beschaffe sich die internen Gutachten der PVA. Da sie nicht mit dem Bescheid zugestellt werden, eben im Wege der Akteneinsicht.
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Franz1604 :
( 2010-12-17 16:39:10 / 1954757 )
Antrag auf Invaliditätspension
Wan kann man wieder um Invaliditätspension einreichen, wenn man am Arbeits und Sozialgericht die Klage zurückgezogen hat.
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sozialfachfrau :
( 2010-12-17 18:20:38 / 1954765 )
gleich am nächsten Tag. Das ist ja das schöne dran. Das rad dreht sich und dreht sich...
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Franz1604 :
( 2010-12-20 16:37:56 / 1955158 )
Antrag auf Invaliditätspension
Ich habe gehört, daß im Jahr 2011 es schwieriger wird, einen Antrag auf Invaliditätspension zu stellen. Soll ich noch dieses Jahr einreichen?
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sozialfachfrau :
( 2010-12-20 17:17:08 / 1955161 )
Natürlich wird es schwieriger.
Das Ziel ist ja die eineinhalbjährige Rehabilitation bis sie entweder "freiwillig" wieder arbeiten gehen, oder sich aufhängen. Fallweise kommen danach Leute in Pension, aber wie schon gesagt das will man ja jetzt verhindern.
Steht alles so in dem Regierungsübereinkommen.
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charlyok :
( 2011-01-05 12:30:05 / 1957123 )
Invaliditätspension
Ich habe vor 13 Monate die Invaliditätspension angesucht,im April 2010 abgelehnt bekommen. Ich habe danach durch die Arbeits und Sozialgericht die Klage eingereicht.Ich habe vor kurz eine Rehabilitation gemacht auf die Empfehlung von PV,wegen einer Psychischekrankheit,Burnout. Ich habe in eine Woche die Verhandlung.
Meine Fragen lauten: - warum soll ich die Klage zurückziehen?was für ein vorteil habe wenn ich zurückziehe? - was kann passieren wenn ich nicht zurückziehe?
Nächste Punkt,ich bin gelernte Metallarbeiter. Ich habe in diesen Beruf zuletzt bis 2009, in Österreich 5 Jahren gearbeitet (in Ausland in den ´80 er Jahren,9 Jahren,dzt. EU-Land) ,und den Rest,als angelernter Arbeiter über 10 Jahren, auch in Österreich. Stimmt, daß mir wird nur bei einer 100% Prozentige Invalidität eine Invaliditätspension zugesprochen werden? Ich bedanke mich sehr für die Antworte, lg.Charlyok
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charlyok :
( 2011-01-20 09:40:57 / 1959362 )
charlyok
Ich habe die Verhandlung für die Invaliditätspension gehabt. Der Richter hat mir gesagt wenn ich die Klage zurückziehe ich kann erst die Pension in 9 Monaten wieder ansuchen. Kennt sich irgendwer aus wenn daß stimmt??
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Pinoccio2 :
( 2011-01-20 09:46:26 / 1959364 )
Warum stellens die Entscheidung eines Richters in Frage? Sie brauchen deshalb nicht paranoid werden, der Richter lügt in diesem Fall nicht.
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Sonicht :
( 2011-01-20 13:05:06 / 1959407 )
Wenn Sie die Klage zurückziehen, können Sie sofort wieder ansuchen.
Vielleicht hat der Richter gemeint, mit sechs Monaten Verfahrensdauer PVA - die in solchen Fällen meist ablehnt - und drei Monate Frist zur Klage beginnt nach neun Monaten wieder das Gerichtsverfahren.
Sie kommen dann nicht automatisch zu demselben Richter zurück, sondern durchlaufen ein "Roulett" der Eingangsziffern, können als Glück haben und zu einem anderen Richter mit anderen Sachverständigen kommen.
Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach dem Wohnsitz. Solten Sie ein Gericht mit besonders geringer Anerkennungsquote (zB Wiener Neustadt) haben, könnte man dem durch kurzfristige Hauptwohnsitzverlegung ausweichen. (Hat das Verfahren begonnen, geht es nur dann bei einem eventuell neuerlichem Wohnsitzwechsel mit, wenn Sie es beantragen.)
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KatKri :
( 2011-01-24 11:33:52 / 1960067 )
Ich hatte auch eine Verhandlung und der Richter meinte, dass bei Rückziehung des Antrages es zu einer Sperrung bis zur neuen Antragstellung von 9 Monaten kommt. Wenn ich nicht zurückgezogen hätte und bei einem negativen Urteil gibt es eine Sperrfrist von 1,5 Jahren. Wo finde ich diese Bestimmung, aus der dies hervorgeht? Kann mir wer helfen bitte.
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Pinoccio2 :
( 2011-01-24 16:40:16 / 1960100 )
Im ASVG.
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Justizopfer :
( 2011-01-24 16:46:47 / 1960101 )
@kATKRI.:"vor Ablauf eines Jahres"
§ 362 ASVG:
(1) Ist die Zuerkennung des Anspruches auf eine Versehrtenrente oder der Antrag auf eine Erhöhung der Versehrtenrente mangels einer entsprechenden Einbuße an Erwerbsfähigkeit abgewiesen oder eine solche Rente aus dem gleichen Grunde entzogen worden und wird vor Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung der Antrag auf Zuerkennung (Erhöhung) der Versehrtenrente neuerlich eingebracht, ohne daß eine wesentliche Änderung (§ 183 Abs. 1 zweiter Satz) der zuletzt festgestellten Unfallsfolgen glaubhaft bescheinigt ist oder innerhalb einer vom Versicherungsträger gesetzten angemessenen Frist bescheinigt wird, so ist der Antrag zurückzuweisen. (BGBl. Nr. 104/1985, § 96 Z 6) - 1. 1. 1987. (BGBl. Nr. 609/1987, Art. V Z 7) - 1. 1. 1988. (2) Abs. 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn mangels entsprechender Minderung der Arbeitsfähigkeit ein Antrag auf Zuerkennung einer Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-, Knappschafts- oder Knappschaftsvollpension abgelehnt oder eine solche Pension entzogen worden ist. (BGBl. Nr. 13/1962, Art. V Z 17, Ü. Art. VI Abs. 20) - 1. 1. 1962; (BGBl. Nr. 110/1993, 2.Teil, Art. I Z 29) - 1. 7. 1993; (BGBl. Nr. 411/1996, Art. I Z 167) - 1. 8. 1996; (SVÄG 2000, BGBl. I Nr. 43/2000, Art. 1 Z 15, Ü. § 587 Abs. 3) - 1. 7. 2000
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mamie8 :
( 2011-02-22 15:41:05 / 1965070 )
Man hat mir gesagt, daß nur die Untersuchungsergebnisse der PVA gelten, egal welche und wieviele Befunde mat hat. Welche Chance hat man denn bei einem Einspruch? Darf man während der Wartezeit auf einen Untersuchungstermin oder auf den Bescheid auch ins Ausland fahren (Urlaub, Verwandtenbesuche, etc.? Bei meiner Erstuntersuchung wurde mir von der Psychologin eine Reha dringend empfohlen, beim Ablehnungsbescheid stand, Reha nicht nötig. Was nun?
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kein :
( 2011-03-31 18:47:48 / 1971137 )
PVA
mein halb bruder ist invaliditaets pensionist und er lebt bei der grossmutter und ich und seine tante versuchen ihn jetzt bei den verwandten in den USA unter zubringen sie haben bereits zugesagt und wir wollten wissen wie mann das klaren kann das er weiter invaliditaets pension weiter bekommt.Auserdem wie ist das in der pruefzeit er muss noch immer zur kontrolle kommen seine naechste pruefung 2012.Und noch eine frage wie ist es in dieser zeit mit heirat fur ihn ist es in ordnung zu heiraten oder gefaehrdet es die invaliditaets pension fuer ihn.
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Doris :
( 2011-03-31 19:06:59 / 1971139 )
@ kein
Ob er in den USA ueberhaupt eine staendige Aufenthaltserlaubnis bekommt? Mit einer Heirat gefaehrdet er zwar die Invalidenrente nicht, sehr wohl kann er aber um eine allfaellige Ausgleichszulage "umfallen".
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OpferderBürokratie :
( 2011-03-31 20:07:44 / 1971149 )
@ kein
nach dem menschenrechtswidrigen WohnHaftParagraphen §89 ASVG haben ASVG-Versicherte nur bei Aufenthalt in der EU und einigen Vertragsstaaten Anspruch auf ihre Rente (Beamte natürlich weltweit). Bei Aufenthalt von mehr als zwei Monaten pa außerhalb braucht man eine Genehmigung der PVA, für die keinerlei Richtlinien sondern freie Willkür gibt. Dies widerspricht offenbar dem Determinierungsgebot des rechtsstaatlichen Prinzips der Bundesverfassung, aber kein Schwein schert sich darum. ASVG-Versicherte haben keine Lobby.
Ihr Bruder hat Glück im Unglück. Die USA sind auf der Liste der Vertragsstaaten für Pensionsversicherung. Näheres:http://www.bmsk.gv.at/cms/site/attachments/8/9/5/CH0187/CMS1218444815453/ars_spiegel_abkommensuebersicht_(2).doc.
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roswitha11 :
( 2011-03-31 20:46:21 / 1971156 )
Es kann nur ein fake sein. In den USA müssten sie sich selber krankenversichern. oft 300 - 400 Euro. pro monat.
von deiner mickrigen I-Pension bleiben dir NIX NADA übrig. arbeiten gehen darfs nicht dort, und einen aufenthalt bekommst höchstens 6 monate.
Ausserdem musst regelmässig zur Kontrolle ob du noch Berufs-/Invalidie bist. In Wien wohlgemerkt!
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Justizopfer :
( 2011-05-12 21:46:00 / 1976873 )
Neueinreichung neu!
Die Fristen für Neueinreichung nach Urteil oder Zurückziehung der Klage wurden geändert.
§362 ASVG laut RIS jetzt:
Zurückweisung von Leistungsanträgen in der Unfall- und Pensionsversicherung
§ 362. (1) Ist die Zuerkennung des Anspruches auf eine Versehrtenrente oder der Antrag auf eine Erhöhung der Versehrtenrente mangels einer entsprechenden Einbuße an Erwerbsfähigkeit abgewiesen oder eine solche Rente aus dem gleichen Grunde entzogen worden und wird vor Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung der Antrag auf Zuerkennung (Erhöhung) der Versehrtenrente neuerlich eingebracht, ohne daß eine wesentliche Änderung (§ 183 Abs. 1 zweiter Satz) der zuletzt festgestellten Unfallsfolgen glaubhaft bescheinigt ist oder innerhalb einer vom Versicherungsträger gesetzten angemessenen Frist bescheinigt wird, so ist der Antrag zurückzuweisen.
(2) Abs. 1 ist bei Ablehnung eines Antrages auf Zuerkennung von Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (§§ 253e, 270a) oder einer Pension aus einem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit mangels entsprechender Minderung der Arbeitsfähigkeit oder bei Entziehung einer solchen Pension aus demselben Grund so anzuwenden, dass an die Stelle des Ablaufes eines Jahres der Ablauf von 18 Monaten und an die Stelle der Unfallfolgen die Minderung der Arbeitsfähigkeit tritt.
(3) Ist eine Klage auf Zuerkennung einer Pension nach Abs. 2 zurückgezogen worden und wird vor Ablauf von neun Monaten nach dem Zeitpunkt der Klagszurückziehung der Antrag auf Zuerkennung einer Pension nach Abs. 2 neuerlich eingebracht, ohne dass eine wesentliche Änderung der zuletzt festgestellten Minderung der Arbeitsfähigkeit glaubhaft bescheinigt oder innerhalb einer vom Versicherungsträger gesetzten angemessenen Frist bescheinigt wird, so ist der Antrag zurückzuweisen.
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norma :
( 2011-05-13 10:36:26 / 1976898 )
@roswitha11
Wer genüssliches Nichtstun, eine Sozialwohnung mit nachgeschmissenen Küchenmöbeln und gigantischem Freizeitvergnügen mit Mindesteinkommen geniesst muss akzeptieren, dass diese Meinungsäusserung maximal belächelt wird.
De Donauinsel is net Ameriga !
Bleib' bei Deinen Kommentaren, die glaubt Dir hier wenigstens jeder sofort.
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norma :
( 2011-05-13 11:56:43 / 1976912 )
@roswitha113
es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass jeder der hier postet sich vom Staat erhalten lässt.
Allerdings die meisten......
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Wolltenur :
( 2011-05-13 19:12:59 / 1976977 )
norma danken,
daß sie durch ihren legendären Fleiß uns arme Schlucker am Leben erhält
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wasjetzt :
( 2011-05-13 19:14:54 / 1976979 )
rosiwtha
hab geglaubt die (oder der ) wird auch vom AMS ausgehalten ?
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Doris :
( 2011-05-13 19:33:23 / 1976984 )
@ Wolltenur
Hey, und was ist mit MIR? Bloss weil ich mich dzt. auf einem wohlverdienten Urlaub befinde - NICHT auf Steuerzahlerkosten! - koennte man meine Verdienste dennoch durchaus wuerdigen. ;-) ;-)
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Doris :
( 2011-05-13 20:34:36 / 1976994 )
@ roswitha113
Wer sagt, dass ich ueberhaupt jemals Pflegegeld beanspruchen werde?? Und wenn doch, habe ich MEHR als genug ueber all die Jahre in div. Steuertoepfe eingezahlt, ohne jemals Nennenswertes herauszubekommen.
Weder mein Vater noch meine Mutter haben jemals einen Cent Pflegegeld vom Staat bezogen, obwohl meine Mutter bereits mit 42 Jahren zum 1. Mal Krebs hatte, und danach noch mehrmals bis sie mit 78 Jahren verstarb. Mein Vater wurde immerhin 86 Jahre.
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dorislover :
( 2011-05-13 20:39:36 / 1976995 )
das hat dich geärgert mein schatz, gell?
wenn die mutter gleich gestorben wäre, hättest du früher geerbt.
und den papi hättest du nicht zu tode "pflegen" müssen, wenn er früher abgetreten wäre.
ja, ja, mein schatzerl, du hast in allem recht. diese alten leute....
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Doris :
( 2011-05-13 23:12:15 / 1977009 )
@ dorislover
Eintraege wie dieser sind aeusserst geschmacklos und ausserdem zu 100 % erlogen.
Als meine Mutter das 1. Mal Krebs bekam, war ich gerade einmal 8 Jahre alt. Damals gab es - ausser Schulden nach dem Hausbau - nichts zu erben, und ich haette auch nie im Leben ans Erben gedacht.
Und dass ich meinen Vater nicht "zu Tode gepflegt" habe, steht ohnedies ausser Diskussion. Ich vermisse meinen Vater auch heute noch sehr.
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Pinoccio2 :
( 2011-05-14 09:23:10 / 1977020 )
*Doris, ich denke nicht mal im entferntesten daran, daß Sie ein Blauensteinersyndrom hatten. Selbst wenn man seine Verwandtschaft nicht besonders liebt, sorgt man nicht für eine schnelle Erbschaftsabhandlung. Solche Typen wie "Dorislover" gucken zuviel TV. Einen Mediziner beim ersten Totenbeschau hinters Licht zu führen wäre eine Kunstdisziplin für sich, ohne näher den moralischen Wert zu verifizieren. A provokantes Depperl, halt.
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Doris :
( 2011-05-14 13:34:26 / 1977030 )
@ Pinoccio2
Danke. Wie geschrieben, vermisse ich meinen Vater noch heute - mehr als 2 Jahre nach seinem Tod. Schlimm, dass jemand, der einen alten und/oder kranken Menschen bis zu seinem Tod betreut, sich dann auch noch Mord nachsagen lassen muss. Mein Vater hat auf dem Weg zu einem Konzert einen Schwaecheanfall erlitten, war dann schon wieder super drauf, als er im Krankenhaus einen Herzstillstand erlitt und nach einigen Tagen in der Intensivstation (Koma) trotz aller aerztlichen Bemuehungen verstorben ist.
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norma :
( 2011-05-14 19:19:53 / 1977060 )
@Doris
bin immer wieder erstaunt, dass Sie sich auf dieses verbale Nievau herablassen und auch noch verteidigen.
Sie sind doch intelligent !!??
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Mathegenie :
( 2011-05-26 01:26:56 / 1978598 )
@Doris
Ihr Vater wäre also heute 88 Jahre alt. Damit sind Sie jetzt 54 Jahre alt (plus/minus dem Altersunterschied Ihrer Eltern).
-> weniger (an persönlichen Infos) ist oft mehr (an persönlicher Sicherheit) ... gerade in einem öffentlichen Forum ...
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Doris :
( 2011-05-26 06:36:10 / 1978604 )
@ Mathegenie
Nein ich bin noch nicht 54 Jahre alt. Ihr Mathe-Talent laesst also doch etwas zu wuenschen uebrig ;-) Mein tatsaechliches Alter ist kein Geheimnis und laesst sich aus den meinem Login hinterlegten Daten auch leicht erkennen. Meine persoenliche Sicherheit sehe ich dadurch nicht bedroht. Fuehle mich bzw. bin noch viel "ruestiger" als meine "Jahresringe" es vermuten liessen ;-)
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Doris :
( 2011-05-26 06:39:13 / 1978605 )
@ roswitha113
Gluecklicherweise war ich damals nicht zu Hause ;-)
Aehm, und im Grundbuch koennen Sie nichts abgeklaert haben, denn ich stehe (noch) nicht im Grundbuch. Das hat keine Eile. ;-)
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lola :
( 2011-05-26 17:07:39 / 1978670 )
ablehnung der berufsunfähigkeitspension
hallo und guten tag! ich habe seit 2002 wegen eine nicht heilbarer seltene erkrankunk die berufsunfähigkeitspension. 4x wurde sie für zwei jahre bewilligt, 2010 plötzlich nur für 1 jahr und heuer einfach abgelehnt. bisher reichte eine begutachtung des facharztes seitens der pva, heuer musste ich zur eine internistin direkt bei der pva, die mich dort auf eine art und weise fertiggemacht hat, was ich noch nie erlebt habe. da ich noch nie probleme hatte und die krankheit sich nachweislich nicht bessert sondern der zustand nur schlechter wird, bin ich aus allen wolken gefallen und dementsprechend verzweifelt. im bescheid steht, dass ich binnen 3 monaten klage einreichen kann. eine rechtschutzversicherung mit freien anwaltswahl habe ich seit langem, steht mir auch eine beratung bei der ak auch zu? und wie kann ich akteneinsicht nehmen bei der pva? und überhaupt wie gehe ich jetzt am besten vor? bin für jede art von hilfe dankbar!
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PVAAAA :
( 2011-05-26 18:47:35 / 1978682 )
Da hätten bei mir schon die Alarmglocken geläutet wenn die PVA von 2 auf 1 jahr verkürzt, weil die wollen dich aus dem Bezug hinausdrängen damit du keine Pension mehr bekommst sondern eine Rehabilitationsmassnahme machst - dauert jahre...
Beim Antrag auf Weitergewähung wirst du ja hoffentlich einen Befund vom Facharzt mitgeschickt haben, oder ?? Sonst gehen die zurecht davon aus dass du nun gesund geworden bist. Wie sollen die das sonst schmecken. wirst ja hofentlich befunde haben ??
ja, dir steht der rechtschutz von der AK voll zu !!!!
Das Sozialnetz wird seit neuestem "treffsicherer" gemacht, das ist so gewollt, somit fallen viele schwerkranke dadurch aus dem System. Die kranken müssen stattdessen endlos Reha machen.
Im Nazi System früher war das auch so. da nannte man es nur KZ.
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lola :
( 2011-05-26 19:19:30 / 1978688 )
na du baust mich ja auf... klar habe ich befunde mitgeschickt und nicht nur von einem facharzt. die alarmglocken habe ich auch gehört, wusste nur nicht was tun...der begutachtender facharzt von der pva meinte er versteht gar nicht warum ich zu ihm geschickt werde, diagnose, befunde liegen alles vor. erst als die hauseigene internistin sich so aufspielte fühlte ich mich wie vor gericht. ok, was sind rehabilitationsmassnahmen, die jahre dauern? und was soll ich unter "treffsicher" verstehen? bitte geht es etwas genauer, bin eh schon verzweifelt genug. danke
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PVAAAA :
( 2011-05-26 19:48:27 / 1978691 )
Kurz gesagt: man will dass die leute arbeiten oder beim AMS bleiben bis 65. und es soll keine frühpensionisten mehr geben.
Lang erklärt: jedesmal wenn einem ab 2011 die Pension entzogen wird oder ab 2011 neu ansucht kommt er zuerst mal in die "Gesundheitsstrasse". Da wird wie bei den Nazis alles durchleuchtet. Die entscheiden dass du noch laaaange nicht reif für die Pension bist, daher kommt Rehabilitation vor Pension. Das sind Massnahmen vom BBRZ. Es kann alles von Psychokurse bis Therapien in Vorarlberg sein...Währenddessen bekommst du das Geld vom AMS.
Was und wie lange rehabilitiert wird liegt im Spielraum vom AMS, PVA. Man hat darauf logischerweise keinen Einfluss. Meistens sind es psychokurse beim BRZZ Im Prinzip haben die freien Spielraum. Ich würde es KZ nennen. Damit sollen die Leute zum arbeiten gezwungen werden. auch wenn sie echt krank sind.
Bartenstein hat es als"Trampolin" bezeichnet. Den jetzt kann sich niemand mehr auf der sozialen Hängematte ausruhen.
--- Wieso, ware 2 Fachärzte im gleichen Raum mit dir ? Normalerweise gehts hintereinander. Maximal ist noch eine Sekräterin anwesend die am PC mitschreibt. --- treffsicher machen heisst, dass jeder mensch als sozialschmarotzer hingestellt wird. dann kann man ihm leichter was wegnehmen...
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norma :
( 2011-05-26 20:38:22 / 1978710 )
@PVAAA
abgesehen von ihrem leichten Verfolgungswahn gäbe es noch einige sachliche Erklärungen für abgeänderte Vorgangsweisen bei der DI -Prüfung.
Die PVA hat zwischenzeitlich die Beurteilungskriterien verändert und setzt auf Rehab. Was ist daran schlimm und nicht im Interesse des Kranken ?
Eine vor zig. Jahren "unheilbare, seltene" Krankheit kann inzwischen durchaus einen anderen Verlauf nehmen. Was ist daran schlimm, es wenigstens zu versuchen ?
Wenn dies alles nicht greift, dann hat man sowieso die Möglichkeit , zu klagen bzw. Massnahmen gegen das Urteil zu ergreifen. Das ist nicht unbedingt erbauend, aber immerhin geht es um jahrzehntelange Bezüge, die dann wahrscheinlich noch anfallen für die Steuerzahler. Man wird ja wohl noch entsprechend prüfen dürfen ??!!
Richtig : man will,dass sie Leute arbeiten bis 65, was ist daran falsch ????
Schliesslich muss genau diese Schicht der fleissigen Arbeiter und Angestellten die ganzen Ausnahme- Frühpensionisten, die wirklich Arbeitsunfähigen und einen schönen Teil von Simulanten in diesem Schlaraffenland finanzieren.
Man darf annehmen, dass Sie ebenfalls schon sehr lange zu dieser Klientel gehören oder Ihnen entsprechende Anträg bei der PVA abgelehnt wurden ???
Eines von Beiden könnte als Erklärung für Ihre dümmlichen Vergleiche dienen. Übrigens : Sozialschmarotzern sollte man sowieso etwas wegnehmen, die haben schon vorher bei Anderen zugelangt.
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auskenner :
( 2011-05-26 21:16:19 / 1978714 )
pvaaaa
treten sie bitte leiser. vergleiche mit kz und nazimethoden sind absolut unangebracht.
Rehabilitation ist auch im Sinne der Kranken (natürlich nur der wirklich Kranken). Jemand der mit 45 oder 50 Jahren wirklich krank ist wünscht sich üblicherweise vor allem, dass er wieder gesund wird. Daher ist jede Massnahme in diese Richtung gut und richtig.
Sehen sie es bitte einmal so.
Ich war selbst bereits einmal auf Reha. Allerdings nicht weil ich in Pension war sondern drei Wochen nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Zeit war hervorragend. Es war angenehm und ich war froh, dass es bezahlt wurde.
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PVAAAA :
( 2011-05-26 21:33:02 / 1978718 )
Ich arbeite beim AMS.
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Doris :
( 2011-05-26 21:36:38 / 1978721 )
@ PVAAAA
Ach so? Das erklaert natuerlich den Vergleich mit dem KZ.
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Krake :
( 2011-05-26 22:25:49 / 1978740 )
AMS und PVA ist KZ
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norma :
( 2011-05-27 09:22:58 / 1978785 )
@PVAAA
Sie arbeiten garantiert nicht beim AMS.
Wer so tief in die moralische Schublade greift ist maximal ein frustrierter, bösartiger Querulant und ganz sicher älteren Jahrganges.
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normal :
( 2011-06-04 16:38:58 / 1980029 )
@norma
Es ist nicht jeder ein "frustrierter, bösartiger Querulant", der sich über Unmenschlichkeiten der Bürokratie aufregt -
auch wenn es hier eine tiefrote Bürokratie ist.
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TDK :
( 2011-12-14 14:29:22 / 2000081 )
Guten Tag habe im März 2011 einen Antrag auf Invaliditätspension gestellt, dieser wurde von der PVA abgewiesen. Ich habe dann einspruch erhoben und hatte heute einen Termin vor Gericht wo mir gesagt wurde wenn ich die Klage zurückziehe eine 9 Monatige sperre in kraft tritt. Ich habe die Klage dann zurückgezogen. Meine frage ab wann tritt diese sperre in kraft, ab den zeitpunkt wo ich den Pensionsantrag gestellt habe oder ab heute und wann kann ich einen neuen Antrag stellen.
Danke für Ihre antwort im voraus. mfg
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mausgraue :
( 2012-01-18 08:45:00 / 2002880 )
Invaliditätspension
Habe, eine Seltene Hormon krankheit- ich bin 34 Jahre un mein Körper denkt er wäre 64 jahre und so fühle ich mich auch , Meine Ärtzte haben mir geraten den Pensionsantrag zu stellen - Hab ich gemacht - Wie gehts jetzt weiter , hab ich ein chance ?
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. :
( 2012-01-18 08:48:09 / 2002881 )
Sicher, schick mir Deine Befund, und dann sag ich es Dir.
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mausgraue :
( 2012-01-18 09:48:15 / 2002885 )
Invaliditätspension
oke & wohin ?
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Doris :
( 2012-01-18 10:03:36 / 2002887 )
@ mausgraue
Verschicken Sie keine Befunde an wildfremde Menschen aus einem Forum!
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mausgraue :
( 2012-01-18 11:31:28 / 2002898 )
Invaliditätspension
keine Angst , ich verschick schon nicht´s , viel lieber wärs mir wenn ich eine hilfreiche antwort bekäme ! Lg.
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SI :
( 2012-09-04 14:06:33 / 2019284 )
Soziale Mißbrauch
Allzu gerne und oft wird vom sozialen Missbrauch bei der Früh– beziehungsweise Invaliditätspensionen gesprochen. Dabei denkt jeder natürlich meist spontan an die Bezieher diese Leistungen. Doch der Fisch fängt bekanntlich beim Kopf zum stinken an. Leider auch in diesen Fall. Das erklärt nämlich, warum in unserem Land einerseits sehr viele Bewilligungen möglich werden, andererseits aber triftiger Gründe "rechtmäßig" dahinschwinden können.
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