Recht und Gericht in Österreich 
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Emil_2454 : ( 2012-04-07 18:30:28 / 2009289 ) Auskunft über mögliche Bankkonten

Hallo,

was mache ich eigentlich, wenn ich nicht weiß wo der Erblasser überall Bankkonten hatte? Fragt der Notar dann bei jeder einzelnen Bank in Österreich nach, ob der Erblasser dort ein Konto mit etwaigen Guthaben hatte? Geben Banken darüber überhaupt Auskunft oder berufen sie sich auf das Bankgeheimnis? Was ist mit Konten, die bereits vor dem Tod des Erblassers geschlossen wurden? Erfahre ich von denen über meinen Notar? Kennt sich da jemand aus?

Antworten:

emmerich : ( 2012-04-08 11:42:07 / 2009308 ) @Emil2454

Der Notar wird wohl wissen, welche Konten abzufragen sind. Er wird auch mit der entsprechenden Befugnis durch den Erblasser alles über die Konten erfahren.
Deshalb wurde er ja zu Lebzeiten von diesem beauftragt.
Wenn keine Unterlagen ansonsten auffindbar sind, kann man halt nicht nachfragen. Ganz einfach.

Und Konten die seinerzeit schon geschlossen wurden, gehen Sie doch nichts mehr an. Das war zu Lebzeiten des Erblassers und somit seine Angelegenheit.
Was wollen Sie da noch wissen ?

zum Profil... Weinberg : ( 2012-04-08 16:11:07 / 2009317 )

Seit wann beauftragt man einen Notar schon vor dem Hinscheiden mit der Verlassenschaftsabwicklung?

Der Notar wird erst nach dem Tod aktiv, und welcher Notar dafür zuständig ist, richtet sich (in Wien zumindest) nach dem Sterbedatum.

Und ja, der Notar gibt den Sterbefall den Banken bekannt, es werden ja auf Grund dessen die Konten gesperrt, bis die Verlassenschaft abgehandelt ist.

irdisch : ( 2012-04-08 18:56:11 / 2009327 ) @Weinberg

es ging in der Frage überhaupt nicht um die Abwicklung vor dem Hinscheiden.

Emil_2454 : ( 2012-04-08 19:04:42 / 2009328 )

Welchen Banken gibt er den Sterbefall bekannt? Angenommen es werden Konten vermutet, es fehlen aber Unterlagen darüber. Macht der Notar dann einen Rundruf an alle Banken um herauszufinden, ob der Erblasser dort etwaige Konten hatte?

emmerich : ( 2012-04-08 20:00:25 / 2009333 ) @Emil2454

Nein, wie stellen Sie sich einen "Rundruf" denn vor ?

Der Notar kann nur hinterfragen, was ihm vom Erblasser zu Lebzeiten bekanntgegeben wurde. Vielleicht auch noch, wenn die Erben irgendwo Unterlagen nachträglich finden.

Aber ohne irgendwelche Unterlagen, Schriftstücke kann der Notar doch nirgends vorsprechen.
Wenn Sie gerne wissen möchten - und ich glaube das ist der eigentlich Grund Ihrer Anfrage - ob der Erblasser irgendwo noch Vermögen bei Banken hat, von dem Sie nichts wissen, dann haben Sie ohne Beweise schlicht und einfach Pech.

Emil_2454 : ( 2012-04-10 22:33:04 / 2009482 )

@emmerich: Danke für Ihre Infos! Klar wäre das für mich als Erben interessant und auch legitim! Es hätte ja sein können, daß es so eine Art "Workflow" zb. über den Verband Österreichischer Banken & Bankiers gibt, eben um Konten eines Verstorbenen aufzuspüren. Dh. dann also, die Banken behalten sich dann etwaige Guthaben nach x Jahren, die ich nicht kenne, mir aber theoretisch als Erben zustehen würden. Was ist, wenn ich das Erbe nicht annehme und es Gläubiger des Verstorbenen gäbe. Die müssen sich auch damit zufrieden geben, daß sie halt "Pech" hatten?

emmerich : ( 2012-04-11 07:52:10 / 2009486 ) @Emil2454

Banken behalten sich auch ausgelaufene Lebensversicherunge ( die ursprünglich als kreditbesicherung abgeschlossen wurde ) une die nach rückzahlung des Kredites vom Schuldner vergessen wurden und bei Ableben desjenigen im Bezugsrecht noch immer die Bank steht.
Davon erfahren Erben selbstverständlich nichts, könnten auch nichts dagegen unternehmen !
Die Banken sind nicht interessiert an der Suche !!!
Gläubigern ergeht es ganz gleich, wie jedem anderen in dieser Situation.
Aber eigentlich sollte man sich mit dem, was der Erblasser als seinen letzten Willen festhält , zufrieden sein. Denn eines steht fest : geerbtes Geld hat man nicht selber verdient, es ist als Geschenk zu betrachten.

J.L.Gasperini : ( 2012-04-14 02:49:24 / 2009717 ) @emmerich

Das ist ja ein haarsträubender Unsinn nach dem anderen!

1. Natürlich gehen einen Erben auch bereits aufgelöste Konten und Sparbücher etwas an, weil entsprechende Kontobewegungen die Anrechnung eines Pflichtteils beeinflussen können. Oder aber auch Hinweise auf Darlehen geben können. Als Erbe und Rechtsnachfolger hat man das Recht auf Information durch die Bank - auch für bereits aufgelöste Konten.

Und selbstverständlich kann man auch ohne Bankunterlagen nachfragen. Jede Bank ist verpflichtet, nach Aufforderung den Erben über mögliche Geschäftsbeziehungen mit dem Erblasser zu informieren - und genau das machen auch alle österreichischen Banken, überwiegend sogar problemlos. Das ist zwar etwas mühsam, weil man alle in Frage kommenden Banken abklappern muss, kann sich aber durchaus auszahlen.

2. Banken behalten sich natürlich nicht "ausgelaufene Lebensversicherungen", das wäre ja auch unsinnig, denn eine "ausgelaufene Lebensversicherung" ist ja nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist.

Ebenso behalten sich Banken "vergessene Geld" von Sparbüchern nicht, sondern haben dieses 30 Jahre nach dem letzten Eintrag inkl. der bis dahin angelaufenen Zinsen an die Republik Österreich abzugeben.

emmerich : ( 2012-04-14 10:02:16 / 2009728 ) @JLGaspernini

Meine Ausführungen sind korrekt.

- "Jede Bank ist verpflichtet, nach Aufforderung den Erben über mögliche Geschäftsbeziehungen mit dem Erblasser zu informieren "

genau das habe ich geschrieben, in umgekehrter Form. Die Erben können doch nur auffordern ( lassen ), wenn entsprechende Infos oder Unterlagen vorhanden sind. nona. Aufgelöste Konten natürlich nur im Zusammenhang mit der Erbschaftsabwicklung . Es geht dem Fragesteller ja um die Erbschaft, daher diese logische Folgerung meinerseits.


- Das Kapital von abgelaufenen , vom Kunden vergessenen Lebensversicherungen ( Er/Ablebensversicherungen ) wird sehr oft an den Begünstigten ( Bank) ausbezahlt . Das heisst die Bank legt nach Ablauf des Kredites die Polizze ( bei Abtretungen hat die Bank das Original in Händen ) dem Versicherer vor und kassiert die angesparte Versicherungssumme ganz legal. Die Erben werden nicht einmal bei Vinkulierungen automatisch verständigt.
Viele Kreditkunden wissen gar nicht, dass sie mit den Antragsunterlagen automatisch einen Versicherungsvertrag mitunterschrieben haben. Auch das habe ich in der Praxis erlebt.

Ich habe selbst gesehen, dass man Bankkunden mit vinkulierten Lebensversicherungen anschreiben liess und wegen "erforderlicher Umstände" um die Abänderung auf Abtretung mit Zusendung der Orinialpolizze aufforderte. 99% der Kunden haben das gemacht aus Angst vor Endfälligstellung ihres Kredites. Somit hatte die Bank automatisch den vollen Zugriff nach Ablauf des Kredites auf das angesparte Versicherungskapital ( falls niemand später danach fragte ).
Was der Unterschied zwischen Vinkulierung und Abtretung ist dürften Sie wohl wissen , wenn Sie sich fachlich hier einbringen.

Sie verwechseln hier Kapital- mit reinen Risikokapitalversicherungen. Diese werden nach Ablauf des Kredites natürlich sofort storniert und das wird dem Kreditnehmer auch bestätigt. Sind ja auch- wie Sie richtig vermuten- wertlos.

Und Sparbuchkapital wird ebenfalls nicht automatisch und unaufgefordert dem Besitzer zugeführt, schon gar nicht irgendwelchen Erben. Obwohl die Bank z.B. vom Tod eines Kunden gezwungenermassen Kenntnis erlangt. 30Jahre mit dem Kapital dieser Sparbücher arbeiten und dann mit "banküblichen" Zinsen an die Republik ist doch ein gutes Geschäft.
Es soll Leute geben, die wissen gar nicht mehr wieviele Sparbücher ( aus Kindertagen, irgendwo verloren etc, ) und wo sie diese haben.

Ich habe also keinen haarsträubenden Unsinn geschrieben, sondern Sie haben einige Dinge verwechselt. Die Vorgangsweise der Banken konnte ich in meiner langjährigen Praxis selber erleben.

Allerdings wird es ihnen auch leicht gemacht. Denn wer keinen Überblick über seine Finanzen hat, alles kritiklos unterschreibt was ihm die Bank vorlegt, der muss Lehrgeld zahlen. Wie überall im Leben.

question.. : ( 2012-04-14 11:45:01 / 2009732 ) @den letzten zwei poster

Betreffend Dem thema das die erben Recht auf info
bezuglich aufgelöster sparprodukte (zu lebzeiten) hat :

Wird diese information automatisch vom Notar eingeholt
oder macht er dies nur wenn ein erbberechtigter ihn dazu
auffordert weil er glaubt sein pflichtteil könnte verletzt
worden sein ?

Und wann der Notar das macht ,bin ich der meinung das er
diese information aufgrund des bankgeheimisses nicht so
ohne weiteres(zb gerichtsbeschluss) bekommen wird ?

Danke für die beantwortung meiner 2 fragen


emmerich : ( 2012-04-14 13:31:53 / 2009743 ) @question

wenn er nach dem Ableben des Erblassers entweder in den Testamentsunterlagen ( die bei ihm hinterlegt sind oder die Erben zur Abwicklung vorlegen ) einen Hinweis auf Konten findet, dann kann er natürlich nachforschen. Aufgrund seiner Befugnis bekommt er auch die Auskünfte.
Also immer im Zusammenhang mit der Abwicklung.

Das Bankgeheimnis wird streng gehandhabt und der Notar wird nur Auskünfte erhalten, wenn diese eben begründet sind.
Dieses sogenannte "auf Verdacht" überall einfach einmal anfragen wird auch der Notar nicht praktizieren.

@emmerich : ( 2012-04-15 23:08:20 / 2009843 )

an deinen ausführungen ist aber gar nichts richtig. so ein haarsträubender unsinn.
klar geben banken, versicherungen dem notar auskunft. und klar gibt es diesen "rundruf" und das mit den lebensversicherungen nach beendigung des kredites stimmt auch nicht. aber ok :) weiterhin viel spass beim blödsinn posten.

Emil2454 : ( 2012-04-15 23:16:31 / 2009844 )

Was ist, wenn der Erblasser Schulden bei staatlichen Stellen hatte, wie zB. Finanzamt, Wiener Wohnen etc. Wie kommen die dann zu Ihrem Geld? Haben die weiterreichendere Möglichkeiten für Ausforschungen als ein Notar?

emmerich : ( 2012-04-16 09:19:56 / 2009870 ) @Emil2454

Question (JL Gastpernine )dürfte das besser wissen. Vor allem sehe ich nicht ein, dass ich mich ständig angreifen lassen soll wenn ich ausführlich und aus selbst erlebter Praxis Rat schreibe.
Blödsinn und Unsinn und haarsträubend sind als Gegenargumente zuwenig .

derMakler : ( 2012-04-16 09:23:44 / 2009873 ) @emmerich

es gab in meiner Praxis einen Fall wo die Bank nach Ablauf eines kredites genauso gehandelt hatte. Bei Durchsicht der Polizzen kam das ans Tageslicht. Fragen Sie Makler die können das öfter bestätigen.

Emil2454 : ( 2012-04-17 23:22:04 / 2010066 )

@Emmerich: bitte antworten Sie nur, denn ich finde Ihre Antworten eigentlich sehr informativ!

J.L.Gasperini : ( 2012-04-22 13:58:50 / 2010436 )

Frage 1: Nein, der Gerichtskommissär (Notar) holt nicht automatisch Informationen zu bereits aufgelösten Sparprodukten ein. Er ist für die Organisation und die Vorbereitung zur Verteilung des Erbes zuständig, da haben aufgelöste Sparbücher aus der Vergangenheit normalerweise nichts damit zu tun. Wer Schenkungen aus der Vergangenheit anrechnen lassen will, muss das im Erbschaftsverfahren ausdrücklich verlangen und glaubwürdig darlegen, nur dann wird der Gerichtskommissär bei den Banken weiter nachforschen.

Frage 2: Banken müssen dem Gerichtskommissär (Notar) selbstverständlich Auskunft darüber erteilen, ob der Erblasser mit ihnen in Geschäftskontakt stand, und zwar aktuell zum Zeitpunkt des Todes und in begründeten Fällen auch in der Vergangenheit.

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