Recht und Gericht in Österreich 
Zurück zur Übersicht
Querdenker : ( 2012-04-27 12:11:09 / 2010870 ) Sozialgericht - Gutachter - BU-Pensionsklage II

RECHTSANWÄLTE IM BU_PENSIONSKLAGSVERFAHREN

Einige Worte zu den Anwälten.

Da werden also 23.371 Klagen auf Gewährung einer BU-Pension in einem Jahr eingebracht. Davon werden 5.060 zugunsten des Klägers im ersten Rechtsgang entschieden. Macht also ca 21%.

Es werden daher vom Steuerzahler ca. 23,371.000.-€ an die Anwälte bezahlt. Das ist zwar in Summe ein Riesengeschäft auf Kosten der Steuerzahler, aber en detail ein mickriges Geschäft für die Rechtsvertreter.

Die ganze Wahrheit ist das aber nicht, da die 79% der Verlierer ca. 18,311.000,-€ aus ihrer eigenen Tasche zahlen, weil man ihnen ja bekantermaßen zur Strafe für die Klage weniger Arbeitslosenunterstützung gibt!

Unser Herr Sozialminister nimmt den Ärmsten der Armen 18 MIO € weg! Nun, sowas beurteilt sich selbst!

Ein mickriges Geschäft für den einzelnen Anwalt ist das aber deswegen, weil er von der AK, KBO nur niedrige Sätze vergütet bekommt, oder gar als "Armenanwalt" gratis arbeitet.

Damit wird verständlich dass ein Anwalt solche Verfahren, welche weder Geld noch Ruhm bringen, einfach als Durchlaufposten sieht und auch so behandelt, denn jeder Bearbeitungsschritt kostet Zeit.
Er wird also sehr sparsam damit umgehen, möglichst wenig die medizinischen Aspekte durcharbeiten und recherchieren und sich auf die Einhaltung der Gesetze konzentrieren. Er wird auch noch ein leicht verständliches Gutachten/ eine leicht verständliche Diagnose als Argument heranziehen.
Aber das war`s dann schon. (Ein Lob den positiven Ausnahmen, welche ich leider noch nicht gefunden habe).

So kommt es zu Fehl- oder Minderleistungen wie:

Es werden die Begutachtungsaufträge nicht auf Sinnhaftigkeit überprüft, ja sogar nicht gerügt, wenn überhaupt keine schriftlichen Aufträge an SV erteilt werden.
Es wird nicht geprüft ob die Gutachten den diversen Leitlinien der Berufsverbände und der Ministerien entsprechen.

Als grobe Mängel fallen hier unvollständige GA auf, im Besonderen fehlt eine auf komplette GA beruhende Begründung! Nach §362 ZPO und §25 AgbG müssen laut OGH-Erkenntnis Gutachten derart begründet sein, dass sie ein "Normalsterblicher" verstehen und nachvollziehen kann.
Zusatzgutachten und Erörterungen sollten da nicht mehr vorkommen! Auch haben GA ALLE Arbeitsunterlagen zu enthalten (wie zB. ausgefüllte Testbögen, komplette Untersuchungsprotokolle usw.) damit sie den Leitlinien entsprechend nachvollziehbar und damit kontrollierbar sind!
RECHTSSATZ NUMMER: RS 0040604 sagt: " Das Gericht hat von Amts wegen dafür zu sorgen, daß ein beschlossenes Sachverständigengutachten VOLLSTÄNDIG abgegeben wird."
Das wird oft weder kontrolliert noch gerügt wenn unvollständige GA vom Gericht akzeptiert werden!
Da wird gröblich von den Anwälten nicht beachtet.

Es wird vielfach nicht geprüft ob die SV in ihrn GA ALLE Diagnosen komplett anführen und bewerten.
Es wird vielfach nicht geprüft ob Schmerzangaben der Kläger gezielt untersucht und bewertet werden.

Auch versagen Anwälte erbärmlich wenn es darum geht von den SV die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bewertet zu bekommen. Es werden da vielfach nur die schwammigen Textbausteine aus irgendwelchen nicht präzisierten Begutachtungsbüchern akzeptiert, was zu schwerem Nachteil für den Kläger sein kann.
Es konnte nicht gefunden werden, dass Anwälte die div. GA anhand der Einschätzungsverordnung überprüft werden. Es ist eine Schande sich eines derart wertvollen Instruments nicht zu bedienen! (Aber dazu noch später).

Es ist eine einfache Übung sich ein Gutachten von Ärzten, ja auch von Studenten in höheren Semestern aufdröseln zu lassen (geht natürlich nur wenn die GA vollständig sind!) und dann bei Zweifeln den GA mit wissenschaftlichen Belegen unterlegt zu hinterfragen. Das ist ja wohl der Grund warum GA oft sehr schwammig und nebulös ausgerfertigt sind. (Aber dazu noch später).

Es werden (teilweise sogar grob) mangelhafte Protokollierungen nicht gerügt und korrigiert.
Es wird nicht gerügt wenn die Senatsmitglieder aus den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbereichen keine Aktenkenntnis haben, den bei Verfahrensneudurchführungen wegen geänderter Senatszusammensetzung werden oft nicht die Akten vollständig verlesen - obwohl es oft wahrheitswidrig so protokolliert wird!

Was bleibt also dem Kläger zu tun?

Er muss selbst für Befunde sorgen und sich diese von einem Arzt ausreichend erklären lassen.
Optimal sind Befunde aus bildgebenden Untersuchungsverfahren (Röntgen, MRT, CT, Ultraschall usw.) denn laut OGH sind diese Befunde als Beweis zu werten! (Das wussten zwei junge Anwälte am SG. Wr. N. nicht!)
Er muss selbst - mit Hilfe von Fachleuten - die GA der SV überprüfen. Der Anwalt KANN DAS NICHT!
Er muss selbst - wenn notwendig - dem Anwalt die Argumente gegen ein fragwürdiges GA vorbereiten, aber immer bestens unterlegt.
Er muss selbst kontrollieren ob diese Unterlagen zu den Akten genommen werden! Dazu hat man ja das Recht die Akten einzusehen! Man darf sich nur nicht abspeisen lassen: der Akt ist gerade nicht da....

Das ist natürlich sehr schwierig. Einen Anwalt so vor sich herzutreiben ist nicht beliebt. Die Anwält versuchen immer ein gutes Verhältnis zu den GA und Richtern zu haben. Greifen Sie einen GA oder - Gott behüte - einen Richter an, kann das von Schaden für die A. sein!
Mir ist ein Fall bekannt wo der Anwalt nicht derart hart kämpfen wollte und da der Kläger sich in Folge selbst an das Gericht wandte, da er sich schlecht vertreten sah, bei der AK bemängelte dass der Kläger sich unstatthaft benähme woraufhin die AK dem Kläger die Vertreteung entzog und der Anwalt den Klienten so im Stich ließ!

Wenn Sie dazu sachbezogene Fragen haben, stehe ich im Rahmen meiner Möglichkeiten gerne zur Verfügung.

pro lege

ps.: natürlich wird da noch was zu Sachverständigen und deren Gutachten kommen.
Und zum Schluss dann noch einige Worte zu Richtern.






Antworten:

ANAL : ( 2012-04-27 13:14:54 / 2010877 )

Die Menschliche Rasse ist Geldgeil hat kein Herz ist Gemein und ist Saublöd....ich genier mich ein Mensch zu sein.

jou : ( 2012-04-27 13:23:18 / 2010880 ) @anal

würde ich mich an Deiner Stelle sowieso.
@Querdenker : wirf was ein , dann gehts Dir wieder besser. Vor allem : lass uns endich mit dem Scheiss hier in Ruhe bevor die ninas, pünktchen und weilanders wieder auferstehen.


ANAL : ( 2012-04-27 16:39:00 / 2010890 )

@jou ich schäme mich auch für dich armseliger Ungläubiger

Neue Antwort: Vor dem Posten bitte Einloggen! (Es gibt nach wie vor die Möglichkeit Einträge ohne Registrierung zu machen. Allerdings werden diese streng überprüft und beim kleinsten Verstoß gegen die Regeln gelöscht.)
Name
Email (optional)
Betreff (optional)
Text
Anti-Spam: Geben Sie bitte die Summe aus 3 und 4 ein:
 

ACHTUNG! Diese Newsgroup wird nicht moderiert. Die hier angezeigten Texte sind Beiträge von unbekannten Usern des Internets. Die Betreiber dieser Web-Site distanzieren sich ausdrücklich von den Inhalten und übernehmen keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit der angezeigten Texte. Sollten Sie rechtswidrige oder moralisch bedenkliche Texte entdecken, informieren Sie uns bitte mittels Kontaktformular!

Bitte beachten Sie unbedingt die Regeln für das Erstellen von Einträgen!